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 | Elternkonferenz |
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Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse bilden gemeinsam die Elternkonferenz, welche die die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule vertritt.
Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Die Elternkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Mitglieder als Stellvertreter.
Die Elternkonferenz wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder der Schulkonferenz sowie ein Mitglied für den Kreiselternrat.
Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt mindestens dreimal im Schuljahr die Elternkonferenz ein.
Die Schulleitung lädt eine neu gebildete Elternkonferenz spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im Schuljahr ein.
Frau Bauch, Mutter einer Schülerin aus der 3. Klasse wurde auch dieses Jahr wieder zur Vorsitzenden der Elternkonferenz gewählt.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann mailen Sie uns bitte. |
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