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 | Schulkonferenz |
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Die Schulkonferanz
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An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet.
Mitglieder der Schulkonferenz sind,
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter, 2. vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, 3. fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler und 4. fünf Vertreter der Elternkonferenz.
An Schulen, die kleiner als zweizügig sind, verringert sich die Zahl der Mitglieder nach Pkt. 2 auf zwei sowie nach Pkt. 3 und 4 auf drei.
Da unsere Schule nur die Primarstufe umfasst, gehören der Schulkonferenz Vertreter ab Jahrgangsstufe 4 an.
Die Schulkonferenz wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder einen Vorstand.
Ihm gehören ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie zwei Stellvertreter an.
Die Schulleitung führt die Geschäfte der Schulkonferenz. Mitglieder der Schulkonferenz können beratend an der Konferenz der Lehrkräfte teilnehmen. An Beratungen der Schulkonferenz können alle Angehörigen der Schule als Gäste teilnehmen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Insbesondere entscheidet die Schulkonferenz über
- die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal der Schule, - die Haus- und Pausenordnung, - die Ausnahmen der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die disponiblen Ferientage, - Grundsätze für die Arbeit von Schülerngruppen, - die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule sellbst entscheiden kann, - die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben, - die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen, - die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule und - die Vereinbarung der Schulpartnerschaften.
Die Schulkonferenz entscheidet mit Zustimmung der Mehrheit der von der Konferenz der Lehrkräfte in die Schulkonferenz entsandten Mitglieder über
1. die Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte, 2. das Schulprofil, 3. die Grundsätze für Förderunterricht und anderen zusätzliche Unterrichtsangebote, 4. die Grundsätze für die Verteilung der Klassenarbeiten und 5. die Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der Schule.
Weiterhin ist die Schulkonferenz anzuhören und beschließt über den Antrag oder die Stellungnahme der Schule in folgenden Angelegenheiten:
- Fortführung, Änderung oder Auflösung der Schule, - Schulbezirke, Schulwege, Schulentwicklungsplan - größere, bauliche Maßnahmen - zusätzliches Fremdsprachenangebot - Ganztagsangebote - Aufnahmekriterien bei Schulen mit besonderer Prägung - Durchführung und Änderung eines Schulversuchs oder einer abweichender Organisationsform an der Schule - Genehmigungen wissenschaftlicher Untersuchungen an der Schule und - Stellungnahmen der Schule zur Schulleitungsbestellung
Vorsitzender der Schulkonferenz an der Grundschule Glindow ist Herr David, ein Vater von Schülerinnen aus der 2. Klasse.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann mailen Sie uns bitte.
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